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Einzelverbrauch

(genauer: echter Einzelverbrauch), Einzelinanspruchnahme, spezifischer Verbrauch, Verbrauch eines dabei untergehenden Verbrauchsguts bzw. Inanspruchnahme eines Menschen (der gleichzeitig keine andere Tätigkeit ausüben kann), oder räumlich-zeitliche-intensitätsmäßige Inanspruchnahme eines Potentials (Gebrauchs- oder Nutzungsgut), dessen "Nutzungsvorrat" dabei quantitativ oder qualitativ verringert werden kann, aber nicht muß. Differenzierungen analog zu Einzelkosten. - Gegensatz: Gemeinverbrauch, unechter bzw. Schein-Einzelverbrauch (Schein-Einzelkosten (-ausgaben, -einnahmen, -erlöse, -verbrauch)).

 

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