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Gemeinverbrauch

(genauer: echter Gemeinverbrauch), verbundener Verbrauch, gemeinsame Inanspruchnahme, durch das betrachtete Bezugsobjekt (Bezugsgröße) und weitere gemeinsam betreffende Entscheidungen ausgelöster Verbrauch, soweit dieser nicht nach dem Identitätsprinzip eindeutig zugerechnet werden kann. Zum Gemeinverbrauch gehört der Schein-Einzelverbrauch (Schein-Einzelkosten (-ausgaben, -einnahmen, -erlöse, -verbräuche)), nicht der unechte Gemeinverbrauch. - Gegensatz: Einzelverbrauch.

 

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