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Energieaufsicht

im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesetzlich verankerte Fachaufsicht des Staates über Strom- und Gasversorgungsunternehmen in Form von: Auskunftspflicht gegenüber zuständigen Behörden (§ 3 EnWG), Anzeigepflicht von Bauten, Erneuerungs- und Erweiterungsanlagen (§ 4 EnWG), Genehmigungspflicht für neue Unternehmen (§ 4 EnWG), Recht zum Verbot bestehender Unternehmen (§ 5 EnWG), Tarifpreisregelung (§ 7 EnWG). -Weitere Gesetze: Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Atomgesetz und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind weitere Aufsichtsinstrumente über die Elektrizitätswirtschaft gegeben. Weite Teile der Energieaufsicht sollen im Zuge der Deregulierung/Liberalisierung abgeschafft werden (Energiepolitik).

 

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