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Energiebesteuerung

Erhebung von indirekten Steuern auf Energieträger. In der Bundesrep. D. wird auf Mineralölprodukte die Mineralölsteuer erhoben, auf Erdgas (und Flüssiggas) eine Erdgassteuer, auf Elektrizität bis Ende 1995 eine Ausgleichsabgabe (Kohlepfennig). Daneben werden auf den Strom- und Gasabsatz Konzessionsabgaben erhoben. Für andere Energieträger existiert keine spezielle Besteuerung. Die Energiebesteuerung ist zum Teil fiskalisch motiviert, zum Teil dient sie als Instrument der Energiepolitik (Ordnungssteuer).

 

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