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Entlohnungsgrundsätze

Teil der betrieblichen Lohngestaltung: System, nach dem das Entgelt (Arbeitsentgelt) für den Betrieb, für bestimmte Betriebsabteilungen oder für Gruppen von Arbeitnehmern ermittelt werden soll, z. B. Zeitlohn, Akkordlohn, Prämienlohn oder ein anderes System der Arbeitsbewertung, Entgeltzahlung nach einem Provisionssystem (Provision) etc. Entlohnungsgrundsätze unterliegen der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 10 BetrVG. - Vgl. auch Entlohnungsmethode.

 

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