Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Erlaßkontenrahmen

durch Erlaß des Reichswirtschaftsministers im Rahmen der "Richtlinien zur Organisation der Buchführung" vom 11. 11. 1937 aufgestellte Kontenübersicht, die eine Vergleichbarkeit der Rechnungswesen aller Unternehmungen einer Wirtschaftsgruppe zuließ. Heute sind aufgrund von Kontenrahmen aufgestellte Kontenpläne Grundbestandteil jeder ordnungsmäßigen Buchführung. - Vgl. auch Kontenrahmen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Erlaß
Erlaßvergleich

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Mycin | Verteilungszyklen | Börsenordnung | Einfuhrhandel | Comptroller of the Currency
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum