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Erneuerungsschein

Leiste, Leistenschein, Talon, Zinsleiste, Zinsenstamm, i. d. R. jedem Zinsschein (Kupon) und Dividendenschein beigefügtes Nebenpapier der Inhaberschuldverschreibung oder Aktie. Der Erneuerungsschein ist ein Legitimationspapier. Er berechtigt zum Bezug der neuen Bogen. Auch ein Nichtberechtigter wird durch die Vorlage des Erneuerungsschein zum Empfang der neuen Zins- bzw. Dividendenscheine legitimiert. Jedoch geht das Recht des Inhabers des Stammpapiers vor; er kann bei Vorlage des Stammpapiers verlangen, daß die Zinsscheine ihm selbst ausgehändigt werden (§ 805 BGB).

 

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