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Kupon

Coupon, festverzinslichen Wertpapieren oder Aktien beigefügte Zinsscheine oder Dividendenscheine; wird auch als Synonym für Zins- und Dividendenschein verwendet. Zusammengestellt in einem K.-Bogen, von dem jeweils die einzelnen Kupon abgetrennt werden; Berechtigung zum Bezug eines neuen Bogens aufgrund des Erneuerungsscheins. Gegen Einreichung des Kupon am Zinstermin wird der fällige Zinsbetrag gezahlt (meist 2. 1. und 1. 7. bzw. 1. 4. und 1. 10.). - Die Vorlegungsfrist beträgt mangels anderer Bestimmungen vier Jahre, bei Vorlegung Verjährung binnen zwei Jahren seit Ende der Vorlegungsfrist (§ 801 BGB); Kraftloserklärung für Kupon findet nicht statt. Kupon ausländischer Wertpapiere werden - falls nicht Devisenzwangswirtschaft besteht - nach Fälligkeit an der Börse gehandelt (Kuponmarkt).

 

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