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excess burden

Zusatzlast der Besteuerung, neben der fiskalischen Belastung entstehende Nutzen- bzw. Wohlfahrtseinbuße für ein Wirtschaftssubjekt bei Besteuerung. - Beispiele: (1) Bei Verbrauchsbesteuerung trägt der Nachfrager des besteuerten Gutes bei angenommener Überwälzung nicht nur einen Teil der Steuerzahllast, sondern muß wegen veränderter Preisrelationen seine Konsumstruktur anpassen; modelltheoretisch heißt das, daß er sein bisheriges Pareto-Optimum verläßt, sein neues Gleichgewicht auf einer niedrigeren Indifferenzkurve liegt und er neben dem Einkommenseffekt auch einen Substitutionseffekt bei seiner Nachfrage hinnehmen muß. (2) Bei Luxussteuern wird u. a. Beziehern niedriger Einkommen der Kauf von Luxusgütern zusätzlich erschwert.

 

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