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Gewährverband

Sparkassen-Gewährverband, öffentlich-rechtliche Körperschaft (Gemeinde, Kreis etc.), die eine Sparkasse errichtet und deren Gewährträger ist (z. B. Gemeinde für Gemeindesparkasse). Der Gewährverband haftet für sämtliche Verbindlichkeiten der Sparkasse und schafft dadurch die Voraussetzung dafür, daß eine Sparkasse für mündelsicher (Mündelsicherheit) erklärt wird. Gewährverband erläßt Satzung; meist Personalunion zwischen dem Vorsitzer seines Verwaltungsorgans und dem Vorsitzenden des Sparkassenvorstandes.

 

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