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experimentelle Wirtschaftsforschung

Zweig der Wirtschaftswissenschaften innerhalb der empirischen quantitativen Wirtschaftsforschung neben der historisch-statistischen Forschung. - 1. Wesen: Experimentelle Versuche werden wie in anderen Wissenschaften - z. B. in den Naturwissenschaften, aber auch in der Psychologie und Sozialpsychologie - als Laboratoriumsexperimente durchgeführt, indem von Versuchspersonen unter speziell geschaffenen Bedingungen, etwa im Rahmen eines oligopolistischen Marktmodells, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen sind, die festgehalten, geordnet und ausgewertet werden. Die in den Experimenten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Versuchspersonen geben angenähert Auskunft über das reale Verhalten wie die Fakten oder Daten der Wirklichkeit. Außerdem haben diese Entscheidungsdaten den Vorzug, daß sie auf die zu untersuchende Fragestellung gerichtet sind. Indem die e. W. Aufschlüsse über das tatsächliche Entscheidungsverhalten liefert, werden die Grundlagen für neue, realistischere Verhaltensannahmen geschaffen. - 2. Entwicklung: a) Mit den ersten wirtschaftswissenschaftlichen Experimenten sollten die Nutzentheorie und die Theorie der Präferenzordnungen auf experimentelle Weise bestätigt bzw. widerlegt werden. Andere Experimente dienten dazu, durch experimentelle Untersuchungen zu zeigen, daß die Erkenntnisse aus der Theorie des vollkommenen Wettbewerbs nicht auf unvollkommene Märkte übertragen werden können. - b) Eine besondere Förderung hat die e. W. durch die Spieltheorie erhalten. Hier wird das Entscheidungsverfahren von Menschen überprüft; insbes. soll hier überprüft werden, ob und inwieweit das Entscheidungsverhalten der Versuchspersonen rational erklärbar ist.

 

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