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Nutzentheorie

1. Begriff: Teilbereich der mikroökonomischen Haushaltstheorie. - 2. Unterscheidung: a) Die ältere kardinale Nutzentheorie ordnet jeder Gütermenge eine Nutzengröße zu, so daß Nutzeneinheiten analog den Gütereinheiten auf einer extensiven Skala kardinal quantifiziert werden können. Aufgrund der damit bestimmbaren Nutzendifferenzen wird auch der Grenznutzen meßbar. Ihre inhaltliche Formulierung findet die kardinale Nutzentheorie in den Gossenschen Gesetzen. - b) Die ordinale Nutzentheorie faßt den Nutzen dagegen als eine intensive Größe auf, die nur darüber Auskunft geben kann, ob ein bestimmter Zustand einem anderen vorgezogen wird. Solche Zustände reflektieren konsumierbare Güterkombinationen, die die Grundlage der Analyse ordinaler Bewertungsprozesse bilden. Dabei wird in der Regel, wie auch in der kardinalen N., davon ausgegangen, daß sich die Nutzenvorstellungen der Haushalte unabhängig von einander bilden. Durch die Zuordnung von Nutzenindices können die Güterkombinationen in eine Ordnungsfolge gebracht werden, die Widerspruchsfreiheit und Transitivität der Präferenzen voraussetzt. Güterkombinationen mit gleichem Nutzenindex gelten im Urteil des Haushalts als gleichwertig und werden durch Indifferenzkurven dargestellt. - Vgl. auch Wohlfahrt 3.

 

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