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Familienplanung

1. Bevölkerungspolitik: Eine nach freiem Ermessen der Paare getroffene Entscheidung über die Anzahl der gewünschten Kinder und den zeitlichen Abstand zwischen den Geburten. Familienplanung kann durch Kontrazeptiva und/oder medizinische Eingriffe (z. B. Sterilisation) unterstützt werden; vgl. Geburtenkontrolle. - 2. Sozialhilferecht: Zur Familienplanung ist Hilfe zu gewähren. Sie besteht v. a. in der Übernahme der Kosten der notwendigen ärztlichen Beratung einschl. der erforderlichen Untersuchung und Verordnung sowie der ärztlich verordneten empfängnisregelnden Mittel (§ 37 b BSHG).

 

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