Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Frachtkosten

Teil der Logistikkosten eines Unternehmens, die für die Inanspruchnahme extern erbrachter Transportleistungen (Speditionsverkehr, öffentliche Verkehrsmittel) anfallen. - 1. Kostenrechnung: Frachtkosten sind für Schiffs-, Luft-, Bahn- und Lastwagenfrachten nach Eingangs- und Ausgangsfrachten getrennt zu erfassen. Eingangsfrachten sind als Teil des Einstandswerts möglichst als Einzelkosten auszuweisen. Verauslagte Frachten, die zurückerstattet werden, berühren die Kostenrechnung nicht. - 2. Bilanzierung: Frachtkosten sind als Anschaffungsnebenkosten Teil der Anschaffungskosten. - 3. Umsatzsteuer: Frachtkosten sind Teil des Entgelts. Als Nebenleistung sind sie dem Grundsatz der einheitlichen Leistung folgend mit der Hauptleistung zu versteuern (Lieferungen und (sonstige) Leistungen III).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Frachtgeschäft
Frachtladefaktor

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Beteiligte am Besteuerungsverfahren | Interimsbilanzen | Heiratsgut | Lieferantenbeurteilung | Zeitguthaben
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum