Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

freier Stand der Technik

Einrede des Verletzers eines Patents, er mache lediglich von dem Gebrauch, was schon vor der Schutzrechtsanmeldung Gemeingut der Technik gewesen sei. Die Einrede berührt die Kompetenzverteilung zwischen den Erteilungs- und Nichtigkeitsinstanzen einerseits und den Verletzungsgerichten andererseits und ist angesichts der Bindung des Verletzungsrichters an das erteilte Patent gegenüber dem sich aus dem Wortlaut des Patentanspruchs und seiner Auslegung ergebenden Gegenstand des Patents nicht statthaft, sie kann dagegen gegenüber äquivalenten Verletzungformen, einer beanspruchten Unterkombination und bei einer unvollkommenen Benutzung im Verletzungsprozeß geltend gemacht werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
freier Rückwärtspuffer
freier Wettbewerb

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Assekuranzprinzip | initiating structure | Taxkurs | Dreizeitenschätzung | Gewerbegehilfe
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum