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Deutscher Gebrauchs-Zolltarif (DGebrZT)

1. Begriff: Der vom BMF herausgegebene Deutsche Gebrauchs-Zolltarif (DGebrZT) faßt als Handbuch für die Zollbehandlung den aus dem Gemeinsamen Zolltarif (GZT) und der Zolltarif-Verordnung gebildeten "Zolltarif" im Sinne des Zollverwaltungsgesetz, die Einfuhrliste, weitere gemeinschaftliche und nationale Rechtsvorschriften sowie Verwaltungsanordnungen automationsgerecht zusammen. Es kommt ihm keinerlei eigenständige rechtliche Bedeutung zu. Rechtsgrundlage sind ausschließlich die jeweils maßgebenden Vorschriften (vgl. EuGH-Urteil vom 12. 7. 1989 - Rs 161/88). - 2. Merkmale: Mit der Umstellung des Zolltarifs von der Nomenklatur des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (NRZZ) auf das Harmonisierte System zur Beschreibung und Codierung der Waren (HS) ab 1. 1. 1988 wurde - vor allem wegen des großen Umfangs der Nomenklatur - eine Erweiterung des DGebrZT von zwei auf fünf Bände im übergroßen Querformat (DIN A4 im Quadrat) erforderlich. Diese Aufmachung des DGebrZT hat sich jedoch nicht bewährt. Der DGebrZT 1994 besteht nunmehr aus mehreren Bänden mit drei Teilen, wobei der eigentliche Tarif auf zwei Teile in verschiedenen Bänden verteilt ist. - 3. Unterscheidung: a) Teil I (Nomenklatur) enthält in sechs Spalten die Codenummern und Warenbezeichnungen sowie die Angaben zur Einfuhrliste und zur Einfuhrumsatzsteuer in codierter Form. Dazu kommen in der Spalte für die Warenbezeichnung u. a. Hinweise auf die Verbote und Beschränkungen nicht außenwirtschaftsrechtlicher Art, die Ausfuhrliste, Verbrauchsteuern, Textilkennziffern, Abschöpfungsregelungen und besondere Maßstäbe für die Außenhandelsstatistik. Am linken bzw. rechten Seitenrand finden sich eine Zeilennumerierung bzw. eine Spalte für die Angabe der Berichtigungsnummer. Der Zolltarif beginnt mit den einführenden Vorschriften der kombinierten Nomenklatur. - b) Der Teil II (Maßnahmen) enthält in den Spalten 8 bis 15 die im Teil I angeführten Codenummern sowie die Zollsätze für die Beitrittsländer Spanien und Portugal (diese jedoch bis auf ganz wenige Positionen fortgefallen) sowie die Drittländer (Sp. 9 bis 11), die Angabe von Zollaussetzungen und Zollkontingente (Sp. 12) und die besonderen (regionalen) Zollsätze, nämlich die Allgemeinen Zollpräferenzen gegenüber Entwicklungsländern (APS, Sp. 13) sowie für alle Länder die regionalen Zollpräferenzen, einschließlich der EFTA-Länder, mittel- und osteuropäische Länder sowie Ceuta und Melilla (Sp. 14); am rechten Seitenrand wird die Berichtigungsnummer vermerkt. - c) Im Teil III werden Anhänge, Listen und Anweisungen, auf die in den beiden ersten Teilen hingewiesen ist, wie bisher zusammengefaßt. Anhänge bestehen für bewegliche Teilbeträge, Antidumping- und Ausgleichszolle, Referenzpreise Wein, Abschöpfungen, Zollkontingente und begünstigte Entwicklungsländer. Listen sind vorhanden für Textilkategorien, die meistbegünstigten Länder, Verbrauchsteuern, pauschale Abgabensätze, das Länderverzeichnis, landwirtschaftliche Erzeugnisse, über die ÜLG- und AKP-Staaten sowie Fußnoten. Es bestehen die Anweisungen A bis T. - 4. Datenaufbereitung/Datenerfassung: Die Bände der DGebrZT werden im DIN A4-Format hochgestellt geführt, sind aber quer zu lesen, wodurch für den Druck ein breiterer Raum zur Verfügung steht. Die Aufteilung auf einen Band mit Codenummern, Einfuhrliste und Einfuhrumsatzsteuer sowie einen weiteren Band lediglich mit Codenummer und Zollsätzen führt zu einer wesentlichen Verringerung des Umfangs, weil bei unterschiedlicher Breite der Ausführungen zu den einzelnen Codenummern entstehender Leerraum vermieden wird, jedoch müssen im Einzelfall beide Bände zur Ermittlung der für die Verzollung erforderlichen Angaben benutzt werden, außerdem ist je nach Fall die Heranziehung der Angaben des dritten Bandes erforderlich. - Der DGebrZT wird in der Zentralstelle Zolldateien (ZZD) bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe automationsgerecht gespeichert und laufend aktualisiert. Seine Erstellung erfolgt auf der Grundlage des TARIC (Integrierter Zolltarif der EG), dessen Daten in einer Datenbank gesammelt und aufbereitet werden. Der Stand der Daten wird den Mitgliedstaaten in den Amtssprachen übermittelt, und zwar durch Datenträger, Systemausdrucke oder - je nach Empfangsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten - mit Datenübertragung. - Die ZZD erstellt mittels einer DV-Technik automatisch die Druckvorlage für den DGebrZT. Künftig sollen Datenanlagen im vermehrten Umfang bei den Zollstellen eingesetzt werden, so daß die Zollsätze in ihrer aktuellen Fassung über Bildschirm abgerufen werden können.

 

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