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Führerschein

amtlicher Nachweis; Bescheinigung dafür, daß dem Führer eines Kraftfahrzeuges aufgrund seiner in amtlicher Prüfung nachgewiesenen Eignung die Fahrerlaubnis erteilt worden ist (Ausweispapier). Der Führerschein ist mitzuführen und zuständigen Beamten auf Verlangen vorzuzeigen. - Für den zwischenstaatlichen Verkehr zum Teil internationaler Führerschein erforderlich.

 

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