Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Geburtsbeihilfe

Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer beiderlei Geschlechts anläßlich der Geburt eines Kindes in Geld oder Sachwerten. - Lohnsteuer: Geburtsbeihilfe sind nur steuerfrei, soweit sie als einmalige oder laufende Zuwendungen innerhalb von drei Monaten vor oder nach der Geburt eines Kindes bis zum Gesamtbetrag von 700 DM gegeben werden (§ 3 Nr. 15 EStG). Bei höheren Geburtsbeihilfe unterliegt nur der 700 DM übersteigende Betrag der Lohnsteuer. - Bezieht ein Arbeitnehmer aus mehreren Dienstverhältnissen je eine G., so kann er den Freibetrag für jede Beihilfe in Anspruch nehmen. - Erhalten Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, beide eine G., so steht der Freibetrag jedem Ehegatten zu, auch wenn sie bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Geburtenüberschuß(rate)
Geburtsjahrgangskohorte

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland bis 1989/90 | Tabularersitzung | Rückfall | dominierte Strategie | Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum