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Gemeindeanteil

Anteil der Gemeinden an der Einkommensteuer (Gemeinschaftsteuern), auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner nach Maßgabe eines Bundesgesetzes (Art. 106 VGG). Die Gemeinden erhalten 15% des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer (§ 1 Gemeindefinanzreformgesetz).

 

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