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Gemeinschaftsrichtlinien für das Rechnungswesen

1950 ausgearbeitete Empfehlungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V., die 1950 von den angeschlossenen Verbänden im Betriebswirtschaftlichen Ausschuß einstimmig verabschiedet wurden. - Zweck: Vereinheitlichung des Rechnungswesens in der Industrie, vornehmlich mit Hilfe des Gemeinschafts-Kontenrahmens industrieller Verbände (GKR). - Zwei Teile: 1. Teil I: Gemeinschaftsrichtlinien für die Buchführung (GRB) mit Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie (GKR). - 2. Teil II: Gemeinschaftsrichtlinien für die Kosten- und Leistungsrechnung (GRK) mit Gemeinschaftskalkulationsschema der Industrie und Grundschema der geschlossenen Betriebsabrechnung. In Teil II (Band 3 und 4) werden an Hand eines immer wiederkehrenden Zahlenbeispiels verschiedene Formen und Verfahrenstechniken der Betriebsabrechnung und Kalkulation entwickelt und erläutert.

 

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