Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Gründerlohn

Gründergewinn, zu Lasten der AG gewährte Entschädigung oder Belohnung (Sondervorteil) der Aktionäre oder anderer Personen für die Durchführung oder Vorbereitung der Gründung (Gründung einer AG II 3). Der Gesamtaufwand aus solchen Entschädigungen und Belohnungen ist in der Satzung gesondert festzusetzen, sonst sind die zugrunde liegenden Verträge und die Rechtshandlungen zu ihrer Ausführung der Gesellschaft gegenüber unwirksam.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Gründerjahre
Grunderwerbsteuer

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : DSGV | Landwirtschaftliche Rentenbank | Wicksell-Johnson-Theorem | wide area network | Staatstätigkeit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum