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Gruppenarbeitsverhältnisse

besondere Formen des Arbeitsverhältnisses. - 1. Eigengruppe: Arbeitnehmer bieten als Gruppe ihre Arbeitsleistung an (z. B. Musikkapelle). Einzelkündigungen sind in diesem Fall im Zweifel ausgeschlossen; liefert ein Gruppenmitglied einen Kündigungsgrund, so kann die ganze Gruppe gekündigt werden. - 2. Betriebsgruppe (Akkord-Gruppe): Der Arbeitgeber schließt eine Gruppe von Arbeitnehmern zusammen (z. B. Akkordkolonnen im Baugewerbe) und entlohnt sie nach dem von der Gruppe erzielten Arbeitsergebnis (Gruppenakkord). - In diesem Fall ergeben sich besondere Probleme bei der Haftung für Schäden, die bei der Gruppenarbeit entstehen.

 

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