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Handlungskosten

Handelskosten. 1. Handelsbetrieb: Sämtlicher Werteverzehr, der zur Erbringung handelsbetrieblicher Leistungen erforderlich ist. Zusammengesetzt aus: a) Warenkosten: Kosten der Ware selbst einschl. sämtlicher Preiskorrekturen und direkt zurechenbaren Bezugs-Nebenkosten. b) Handlungskosten i. e. S.: Übrige Kosten handelsbetrieblicher Tätigkeit, z. B. Personalkosten, Raumkosten, Miete, Transport-, Kfz-, Verpackungskosten, Kosten für selbsterstellte Leistungen (Reparaturen, Installationen u. a.), Zinsen, Abschreibungen, allgemeine Verwaltungskosten. Hinzu kommen - je nach Rechenzweck - Steuern (Gewerbesteuer), Unternehmerlohn, Zinsen für Eigenkapital und der Mietwert für die Nutzung eigener Gebäude. - 2. Industriebetrieb: Summe aus Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten (Verwaltungskosten, Vertriebskosten).

 

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