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Inventar

1. Umgangssprachlich: Die zum Betrieb eines Unternehmens gehörigen Einrichtungsgegenstände. - 2. Rechnungswesen: Das im Anschluß an eine Inventur über Vermögensgegenstände und Schulden aufgestellte Verzeichnis nach § 240 HGB. Vgl. im einzelnen Inventur.

 

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Invention

 

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