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Jaunde-Abkommen

Yaoundé-Abkommen; Assoziierungsabkommen nach Art. 131 EWG-Vertrag. Das erste J.-A. (1964-1969) wurde nach Erlangung ihrer staatlichen Souveränität von 18 Staaten des frankophonen Afrikas (AASM) mit der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)) abgeschlossen. Laufzeit des zweiten J.-A.: 1970-1975. Beide Abkommen gewährten den AASM-Staaten neben einem weitgehend zollfreien Zutritt zum EG-Markt außerdem Mittel für die finanzielle und technische Zusammenarbeit. - Vgl. auch Lomé-Abkommen I.

 

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