Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Kaufkraftparität

Situation, in der die Kaufkraft zweier Währungen, gemessen anhand eines Index von verschiedenen Güterpreisen gleich ist. - Arten: a) Absolute K.: Schreibt man P* bzw. P für den in ausländischer bzw. heimischer Währung ausgedrückten Preis des im Ausland bzw. Inland erzeugten identischen Gutes, und w für den nominellen Wechselkurs, so impliziert Kaufkraftparität . Bei fixem Wechselkurs folgt aus der Kaufkraftparitätenbedingung, daß sich das Inland nicht vor Preisniveauschocks aus dem Ausland abschotten kann (internationaler Preiszusammenhang). Hebt man die Fixierung des Wechselkurses auf, so folgt aus der Kaufkraftparitätenbedingung eine Theorie zur Erklärung von Wechselkursbewegungen bei exogen determinierten Preisniveaus (Kaufkraftparitätentheorie). - b) Relative K.: absolute Kaufkraftparität kommt dann nicht zustande, wenn die Güter in den beiden Ländern nicht zu denselben Preisen, ausgedrückt in identischer Währung, angeboten werden. Hierfür verantwortlich sind Transportkosten, Handelshemmnisse, Marktsegmentierung, nichthandelbare Güter. In diesen Fällen kann die Kaufkraftparität gleichwohl in relativer Form erfüllt sein, so daß die relative Veränderung von w gleich der Differenz zwischen der relativen Veränderung von P und P* ist. - Vgl. auch Wechselkurstheorie, Wechselkurspolitik.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Kaufkrafteffekt
Kaufkraftparitätentheorem

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : ISO-Normen | Verteilung | organische Bilanztheorie | Ethik | Prozeßkostenvorschuß
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum