Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Klein-Ausfuhrerklärung (Klein-AE)

als Ausfuhrschein in Ausfuhrverfahren, Waren, deren Wert pro Sendung und Anmelder 3000 ECU (6 000 DM) nicht übersteigt, können bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden. Für Waren von geringer wirtschaftlicher Bedeutung können die Ausfuhranmeldung gem. Art. 226 ZK-DVO mündlich abgegeben werden. Hiervon betroffen sind Waren zu nicht kommerziellen Zwecken als Reisegepäck oder Privatsendung sowie Waren zu kommerziellen Zwecken im Wert von bis zu 800 ECU (1 600 DM).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Klein
Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Urkundenvorlegung | Volkseigentum | Datenendgerät | Kreisen des Simplexalgorithmus | Konsumentenverhalten
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum