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abstimmen, vergleichen (z. B. in der Buchhaltung, im Warenverkehr) von Eintragungen desselben Inhalts in zwei Listen, Büchern, Texten etc., um Richtigkeit von Eintragungen und Übertragungen zu kontrollieren; z. B.: Listen des Wareneingangs nach Fakturen und nach Frachtbriefen. Übereinstimmung wird durch Häkchen oder Punkte neben den Zahlen vermerkt. - Vgl. auch Abstimmung III.

 

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