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Konsulatsfakturen

für Einfuhrsendungen, v. a. bei mittel- und südamerikanischen Staaten sowie den USA - teils unter Beschränkung auf bestimmte Mindestwerte oder Versandarten - auf vorgeschriebenen, häufig wechselnden Formularen erforderliche beglaubigte Fakturen (vgl. auch Konsulats- und Mustervorschriften). Konsulatsfakturen dienen als Unterlage für die Verzollung im Bestimmungsland und müssen vielfach zusammen mit Handelsrechnungen, Ursprungszeugnissen, Konnossementen und Einfuhrlizenzen des Einfuhrlandes eingereicht werden. Eine Reihe von Seehafenspediteuren hat sich auf diese Materie spezialisiert; die Kosten ergeben sich aus dem Seehafen-Speditions-Tarif (SST).

 

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