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Krankenkassen

Versicherungsträger auf dem Gebiet der sozialen Krankenversicherung. Krankenkassen sind aus den unzähligen Selbsthilfeorganisationen, die der Gesetzgeber bei der Schaffung der Krankenversicherung vorgefunden hat, hervorgegangen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. - Die Zahl der Krankenkassen wurde - insbes. durch Heraufsetzung der Zahl der Mindestmitglieder - ständig verringert. - Die Gliederung der Krankenkassen ist nicht einheitlich. Es gibt regional gegliederte Krankenkassen und solche, deren Arbeitsgebiet das gesamte Bundesgebiet umfaßt; es gibt K., deren Versicherte allen Berufgruppen und -zweigen angehören können, und andere, die nur Angehörige bestimmter Berufszweige oder Betriebe aufnehmen. - Kassenarten: Ersatzkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Ortskrankenkassen, Bundesknappschaft (Knappschaft), Seekrankenkasse (Seekasse), landwirtschaftliche Krankenkassen (§ 4 SGB V).

 

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Krankenkassenbeiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer

 

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