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lineare Abschreibung

Abschreibungsverfahren, charakterisiert durch eine gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs-, Herstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten eines Anlagegutes auf die Jahre seiner betriebsgewöhnlichen Nutzung (Abschreibung). Die Nutzungsdauer richtet sich nach der erfahrungsgemäßen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Von den Anschaffungs- und Herstellungskosten wird, v. a. bei größeren Anlagen, der Rest-(Schrott-)wert abgezogen. - Höhe der jährlichen Abschreibungsquote:


Die l. A. ist das in den meisten Kostenrechnungssystemen übliche Abschreibungsverfahren, da sie rechnungstechnisch einfach ist und alle Teilperioden der Nutzungsdauer gleichmäßig ("normalisiert") belastet; vgl. Abschreibung III.

 

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