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Lohnquote

1. Begriff: Die statistische Lohnquote (LQ) ist folgendermaßen definiert:

2. Arten: a) Brutto-L.: Anteil des Bruttoeinkommens aus unselbständiger Tätigkeit am Volkseinkommen. - b) Netto-L.: Anteil der um Steuern und Sozialabgaben gekürzten Lohneinkommen am Volkseinkommen. - c) Die Aussagekraft der Lohnquote ist sehr begrenzt, da der Anteil der abhängig Beschäftigten (A) an den Erwerbstätigen (E) sich ständig ändert. Um diese Änderungen der Erwerbstätigenstruktur auszuschalten, wird häufig eine bereinigte Lohnquote (LQbt) ausgewiesen:

Neuerdings wird auch auf die Arbeitseinkommensquote zurückgegriffen. - Empirische Entwicklung: Verteilungsentwicklung. - 3. Bei der Beurteilung der genannten Lohnquote sind noch folgende Umstände zu beachten: a) Einerseits erhöhen hoch verdienende Angestellte (z. B. Generaldirektoren) das Durchschnittseinkommen der Unselbständigen. Andererseits wird das durchschnittliche Unternehmereinkommen durch wenig verdienende Selbständige (Landwirte, Kleingewerbe etc.) herabgedrückt. - b) Arbeitnehmer erzielen auch Vermögenseinkommen (Zinsen, Mieten, Pachten). Je größer diese Querverteilung ist, um so weniger sagt die Lohnquote aus. - c) Die Aufteilung des Aggregats Gewinneinkommen in Unternehmensgewinne im engeren Sinne und Vermögenseinkommen ist weitgehend unbekannt. Die Entwicklung der Lohnquote sagt nichts aus über die personelle Verteilung.

 

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