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materielles Konsensprinzip

Konsensprinzip, das besagt, daß bei Eigentumsübertragung von Grundstücken sowie bei Bestellung eines Erbbaurechts zur Eintragung ins Grundbuch der Nachweis des dinglichen Vertrages erforderlich ist (§ 20 GBO). - Gegensatz: formelles Konsensprinzip.

 

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