Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Mengenabschreibung

verbrauchsbedingte, leistungsbedingte oder technische Abschreibung, Form der Abschreibung, deren Bemessung sich nach Beanspruchung in Form der voraussichtlichen Mengenleistung (ausgedrückt in Stück, m, kg etc.) einer Anlage richtet. 1. Berechnung: a) Die Abschreibungsquote je Leistungseinheit errechnet sich aus:


b) Die Abschreibungssumme je Jahr ist gleich Abschreibungsquote je Stück × Anzahl der Leistungseinheiten im Jahr, vgl. Abschreibung III. - 2. Anwendung: Mengenabschreibung ist nur sinnvoll, wenn einzige bzw. vorherrschende Entwertungsursache der Gebrauch ist und die totale Mengenleistung einer Anlage genau feststeht oder abschätzbar ist (Proportionalisierung der Abschreibung); gebrochene Abschreibung. - Gegensatz: lineare Abschreibung oder degressive Abschreibung. - 3. Steuerlich zulässig bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen sie wirtschaftlich begründet ist; der Umfang der Leistung pro Jahr ist nachzuweisen (§ 7 I 4 EStG). - Vgl. auch Absetzung für Abnutzung (AfA).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Menge
Mengenabweichung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Strukturalismus | Devisenswap | strategische Steuerung | Brand-Barometer | Instanzenweg
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum