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                Mischzoll
                 Kombination aus Wertzoll und spezifischem Zoll, wobei einer dieser Zollsätze die Höchst- oder Mindestgrenze des anzuwendenden Zollsatzes angibt. Mischzoll sollen bei Preisschwankungen eine Mindest- oder Höchstzollbelastung gewährleisten. Im Gemeinsamen Zolltarif der EG z. B. für Gemüse und Obst sowie für keramische Waren. - Form: Gleitzoll.  
                  
                
                  
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