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Wertzoll

1. Begriff: Tarifäres Handelshemmnis, das auf Wertbasis, d. h. ad valorem, berechnet wird, d. h. in Prozent des Warenwertes.- 2. Beurteilung: a) Vorteile: Automatische Anpassung an die Preise und - im Gegensatz zu den spezifischen Zöllen - gerechtere Belastung teurer und billiger Waren. b) Nachteile: Wertzoll bietet einen schlechten Marktschutz, weil seine Wirkung in Zeiten von Absatzschwierigkeiten bei fallenden Preisen nachläßt, während sich bei Hochkonjunkturen der Zollschutz erhöht. Auch ist die Wertermittlung komplizierter als die Feststellung des Zollgewichts. - 3. Geltung: Der Gemeinsame Zolltarif der EG enthält, wie die Tarife der meisten Staaten, überwiegend Wertzoll - Vgl. auch Mengenzoll.

 

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