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Nachzugsaktien

Aktien, die erst Anspruch auf Dividende haben, nachdem die Stammaktien eine bestimmte Dividende erhalten haben. Nachzugsaktien waren meist als Mehrstimmrechtsaktien ausgestaltet; sie sind jetzt i. d. R. unzulässig (§ 12 AktG). Nachzugsaktien sind meist durch Buchstabenaufdruck (Lit. B) von den Stammaktien unterschieden.

 

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