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Nettolohn

entsprechend Nettogehalt. 1. Der an den Arbeitnehmer nach Abzug aller Steuern, Beiträge etc. vom Bruttolohn ausgezahlte Teil des Arbeitsentgelts. Nettolohnrechnung ist Aufgabe der Lohnbuchführung. - 2. Nettolohn als vereinbartes Arbeitsentgelt (Nettolohnvereinbarung): Lohnsteuer und Beiträge zur Sozialversicherung werden nach dem entsprechenden Bruttolohn berechnet; sie sind in voller Höhe vom Arbeitgeber zu tragen. - Verfahren: Aus der für die Steuerklasse des Arbeitnehmers maßgebenden Spalte der Lohnsteuertabelle ist der entsprechende Bruttoarbeitslohn zu ermitteln. - Der Arbeitnehmer ist darlegungs- und beweispflichtig.

 

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