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Lohnsteuertabelle

Tabelle, in der für jede Höhe des Arbeitslohns unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträge die entsprechende Lohnsteuer abzulesen ist. - Abgeleitet aus den Einkommensteuertabellen (Einkommensteuer-Grundtabelle, Einkommensteuer-Splittingtabelle): Die Beträge des zu versteuernden Einkommens aus den Einkommensteuertabellen sind durch Hinzurechnung verschiedener Beträge unter Bildung von Steuerklassen in Jahresarbeitslöhne umgerechnet worden. - Eingearbeitete Beträge: (1) tariflicher Grundfreibetrag von 5.616 DM in den Steuerklassen I, II und IV, von 11.232 DM in der Steuerklasse III; (2) Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 2.000 DM in den Steuerklassen I bis V; (3) Pauschbetrag für Sonderausgaben (Pauschbeträge IV) von 108 DM in den Steuerklassen I, II und IV, von 216 DM in der Steuerklasse III; (4) allgemeine Vorsorgepauschale bei der allgemeinen Jahres-L.: bis zu 3.996 DM in den Steuerklassen I, II und IV, bis zu 8.046 DM in der Steuerklasse III; (5) besondere Vorsorgepauschale bei der besonderen Jahres-L.: bis zu 1.998 DM in den Steuerklassen I, II und IV, bis zu 3.996 DM in der Steuerklasse III; (6) Haushaltsfreibetrag von 5.616 DM in der Steuerklasse II; (7) Kinderfreibetrag: Ab 1996 beträgt der Kinderfreibetrag 6.264 DM; (8) besonderer Rundungsbetrag von 2 DM in der Steuerklasse VI. - Die Monats-, Wochen- und Tages-Lohnsteuertabelle sind nach § 38 c III EStG aus den Jahres-Lohnsteuertabelle abgeleitet worden. - Arten: allgemeine Lohnsteuertabelle, besondere Lohnsteuertabelle.

 

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