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besondere Lohnsteuertabelle

Lohnsteuertabelle für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig sind. besondere Lohnsteuertabelle L. gelten für Arbeitnehmer, die a) für den Fall ihres Ausscheidens aus der Beschäftigung Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle auf eine Abfindung haben oder wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern sind (z. besondere Lohnsteuertabelle Beamte, Richter, Berufssoldaten); b) im Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit aufgrund vertraglicher Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erwerben (z. besondere Lohnsteuertabelle Vorstandsmitglieder einer AG, herrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH); c) Ruhegehälter, Witwen- oder Waisengelder, Unterhaltungsbeiträge oder gleichartige Bezüge beziehen, die aufgrund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen von Körperschaften gezahlt werden (z. besondere Lohnsteuertabelle pensionierte Beamte, Richter); d) Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen (z. besondere Lohnsteuertabelle weiterbeschäftigte Arbeitnehmer). - Gegensatz: allgemeine Lohnsteuertabelle.

 

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