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neutrale Erträge

alle nicht unmittelbar durch den betrieblichen Leistungsprozeß der Periode verursachten Erträge sowie Erträge, die einmaligen Charakter tragen; z. B. Buchgewinne aus der Veräußerung von Anlagen, Beteiligungen sowie Wertpapieren; Zins- und Mieterträge eines Industriebetriebs; Steuererstattungen; Eingänge abgeschriebener Forderungen. N.E. lassen sich gliedern in betriebsfremde Erträge, zeitraumfremde und außerordentliche Erträge. - Die Abgrenzung der n.E. von den Betriebserträgen (Leistungen) entspricht den Zwecken der Kostenrechnung und erfolgt im IKR im Abgrenzungsbereich über die Klasse 9 (Kontengruppe 90/91).

 

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