Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Niederschrift in der Hauptversammlung der AG

eine vom Notar zu führende Niederschrift. - Inhalt: Alle Beschlüsse der Hauptversammlung müssen zur Gültigkeit durch die Niederschrift in der Hauptversammlung der AG beurkundet sein; anzugeben sind auch Art und ziffernmäßiges Ergebnis der Abstimmung sowie die Feststellung des Vorsitzenden über die Beschlußfassung. - Eine öffentlicher Beglaubigung bedürfende Abschrift der Niederschrift in der Hauptversammlung der AG ist vom Vorstand unverzüglich zum Handelsregister einzureichen (§ 130 AktG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Niederschlagung von Steuern
Niederstwertprinzip

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Geheimbuchführung | Konkurrenzsystem | Heckscher | Warenausfuhr | Hilfskostenstelle
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum