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Normalpreis

1. Kostenrechnung: Der bei der Bewertung innerbetrieblicher Leistungen zugrunde gelegte feste Verrechnungspreis. - 2. Zollrecht: Der der Verzollung in der Bundesrep. D. zugrunde gelegte Preis frei deutsche Grenze bei einem Verkauf unter den Bedingungen des freien Wettbewerbs im Zollgebiet zum Zeitpunkt der Zollabfertigung. Dieser Normalpreis ist oft nicht identisch mit Fakturenpreis, zu dem die Zollämter oft Zuschläge berechnen. Die Zollwertgruppe der Bundesfinanzverwaltung unterrichtet die Zollämter laufend über die Entwicklung des Weltmarktpreises.

 

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