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Nutzungen und Leistungen

wiederkehrende Nutzungen und Leistungen u. L., können auf bestimmte Zeit beschränkt, von unbestimmter Dauer, immerwährend oder lebenslänglich sein, z. B. Renten, Altenteilsleistungen etc. - Steuerliche Bewertung unterschiedlich für zeitlich beschränkte und zeitlich unbeschränkte Nutzungen und Leistungen u. L. Ermittlung des Gesamtwerts durch Vervielfachung der Jahresleistung (Vervielfacher, vgl. lebenslängliche Leistung). Beschränkung des Jahreswerts der Nutzung eines Wirtschaftsguts beim Berechtigten auf 1/18 des Wertes des genutzten Wirtschaftsguts (§ 16 BewG).

 

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