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oberstes Bundesgericht

das aufgrund des früheren Art. 95 GG geplante Bundesgericht. Durch GG-Änderung vom 18. 6. 1968 (BGBl I 657) ist an seine Stelle der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes getreten. - Im Sprachgebrauch auch Bezeichnung für die in verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit bestehenden höchsten Bundesgerichte.

 

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