Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Auftragsbeitrag

Überschuß der aggregierten Einzelerlöse über die aggregierten Einzelkosten (aggregierte Einzelkosten (-ausgaben, -einnahmen, -erlöse, -verbräuche)) eines Kundenauftrags, d. h. Überschuß der zusätzlich erzielten Erlöse über die infolge Annahme und Abwicklung des Auftrags zusätzlich ausgelösten Kosten, unabhängig davon, ob diese für einzelne Posten oder für den Auftrag als Ganzes (z. B. Fracht, Versandverpackung, Fakturierung, Zahlungseinzug) entstehen. Bei Aufträgen, die nicht prompt und Zug-um-Zug (ohne Gewährleistung) abgewickelt werden, sollte der Auftragsbeitrag der mehrphasigen Erlösrealisation entsprechend differenziert werden. - Bedeutung: Die Ermittlung des Auftragsbeitrag sowie der eingeschlossenen Artikel-Umsatzbeiträge und -Postenbeiträge (z. B. im Anschluß an Auftragseingang oder Fakturierung; vgl. Abbildung unten) ist Ausgangsbasis von Absatzsegmentrechnungen und sonstiger Deckungsbeitragsrechnungen auf Basis relativer Einzelkosten. - Vgl. auch Liquiditätsbeitrag.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Auftragsangelegenheit
Auftragsbestätigung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : öffentliche Reden | Nebenleistungen | Kostentabelle für Zivilprozesse | Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung | Lerneffekt
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum