Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

öffentlicher Personenverkehr

Beförderung von Personen durch Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Der ö. P. wird nach Entfernungsstufen in öffentlichen Personenfernverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (öPNV) unterschieden. Der Regionalverkehr in der Fläche wird teilweise dem öPNV zugeordnet, weil er zumeist der Verbindung zwischen Umland und den Unter-, Mittel- und Oberzentren dient. Je nach benutztem Verkehrsweg wird weiter unterschieden zwischen Schienenverkehr, öffentlichen Straßenpersonenverkehr und Luftverkehr. Taxi- und Mietwagenverkehr haben sowohl öffentlichen als auch individuellen Charakter, weil sie zwar den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen und hier als öffentliches Verkehrsmittel aufgefaßt werden, aber individuell genutzt werden können. In bezug auf das Verkehrsaufkommen entfallen (1994) 97% der Beförderungsfälle auf den Nah- und 3% auf den Fernbereich, die Verkehrsleistungen verteilen sich je etwa zur Hälfte auf die beiden Entfernungsbereiche.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
öffentlicher Personennahverkehr (öPNV)
öffentlicher Verkehr

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Nichtigkeitsklage | nichtrivalisierender Konsum | Verrat von Geheimnissen | internationale Finanzholding | Monopol
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum