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ökologische Knappheit

I. Betriebswirtschaftslehre: 1. Begriff: Verhältnis von aktuellem tatsächlichem Ausmaß der Inanspruchnahme eines Umweltgutes (Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmedium, Ökosystem) durch Auswirkungen von Produktion/Konsum ("Einwirkungen" auf das Umweltgut) und kritischem Ausmaß dieser Inanspruchnahme (Beginn eines ökologisch inakzeptablen Zustandes des Umweltgutes, z. B. Erschöpfung eines natürlichen Vorkommens, "Umkippen" eines Gewässers). - 2. Ö. K. beinhaltet: a) Ratenknappheit (reproduzierbare bzw. regenerierbare Umweltgüter): Bestimmung jeweils der maximal zulässigen, aufgrund des gegenwärtigen Bestandes und durch natürliche Regenerationsvorgänge auf Dauer realisierbaren Verbrauchsmenge an einem bzw. Immissionsmenge in ein Umweltgut; b) Kumulativknappheit (nicht reproduzierbar bzw. nicht regenerierbare Umweltgüter): Bestimmung des Zeitraums, der bis zur völligen Erschöpfung einer Ressource (z. B. Erdöl) bzw. zur völligen Auslastung des Pollutionsmediums (z. B. Wasser eines Sees) führt. - 3. Maß: Äquivalenzkoeffizient.
II. Volkswirtschaftslehre: Ö. K. entsteht, wenn es durch anthropogene Handlungen zu einem schnelleren und umfangreicheren Aufbau von Entropie kommt, als durch biologischen Abbau kompensiert werden kann (Nettoentropieüberschuß). In diesem Sinne ist der ö. K.sbegriff absolut. Daneben existiert die qualitative ö. K., die trotz insgesamt ausreichend verfügbarer Materie temporär oder lokal (z. B. lokale Bodenverunreinigungen, Grundwasserverschmutzungen, Tankerkatastrophen) auftreten kann. - Vgl. auch Umweltpolitik.

 

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