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Parteitag

Mitgliederversammlung einer politischen Partei. Oberstes Organ des jeweiligen Gebietsverbandes, beschließt Parteiprogramme, Satzung, Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung, Auflösung und Verschmelzung mit anderen Parteien. Der Parteitag wählt den Vorstand, dessen Tätigkeitsbericht er mindestens alle zwei Jahre entgegennimmt und darüber Beschluß faßt (§ 9 ParteienG).

 

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