Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

personenbedingte Kündigung

ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die aus Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, sozial gerechtfertigt sein kann (§ 1 II KSchG). Gründe in der Person des Arbeitnehmers sind u. a. Krankheit, mangelnde Eignung oder mangelnde Anpassungsfähigkeit, Nachlassen der Arbeitsfähigkeit. Der erkrankte Arbeitnehmer genießt nicht allein wegen der Krankheit einen besonderen Schutz (Krankheit II); darin kann im Einzelfall eine Härte liegen. - Die Gründe in der Person müssen von einer gewissen Erheblichkeit sein. Nicht jedes Nachlassen der Kräfte ist geeignet, die Kündigung sozial zu rechtfertigen. Das Gesetz verlangt, daß die Interessen beider Partner des Arbeitsvertrages gegeneinander umfassend abgewogen werden.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Personen-Zuordnungs-Test
Personenbeförderung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Umweltprogramm der Vereinten Nationen | wissenschaftliche Revolution | Genehmigung | Zentralbankfunktionen | berufliches Schulwesen
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum